Palettenreparatur – Wiederverwendung von Europaletten

Für den Fall, dass eine Palette oder Europalette im Einsatz ist, kann diese jedes mal etwas in Mitleidenschaft gezogen werden. Nach ein paar Umläufen ist folglich die Palette nicht mehr für die Weitergabe in den Tausch-Pool für Europaletten geeignet. Hierbei kann es durch fehlende Elemente oder abstehende Klötze und Bretter zu gravierenden Sicherheitsmängeln kommen, und dadurch wächst ebenso die Gefahr von Unfällen und Verletzungen von Personen. Eine Möglichkeit, diese Palette wiederzuverwenden, ist die Palettenreparatur.

Die Europalette

Europaletten sind wegen ihres Aufbaus und Zusammensetzung sowie Konstruktion so geschaffen, dass sie trotz unterschiedlicher Einflüsse von außen mehrmals benutzt werden können. Jedoch können beim Transport wie auch den verschiedenen Umlagerungen immer wieder Situationen entstehen, dass durch eine Einwirkung mechanischer Art von Hubwägen, Gabelstaplern oder anderen Arbeitsgeräten solche Schädigungen entstehen lassen, welche eine Palettenreparatur notwendig machen.

Durchführung der Palettenreparatur durch einen Fachbetrieb

palettenreparaturEine Beschädigung von Paletten kann auch dadurch erfolgen, dass die zu transportierenden Lasten sehr ungleich auf der Palette verteilt sind und folglich solche Beschädigungen bei der Palette hervorrufen, dass jene nicht mehr benutzt werden kann. Hierbei erfolgt dann die Aussortierung auch aus Gründen der Arbeitssicherheit für die Mitarbeiter, welche den Transport abwickeln.

Die Palettenreparatur von Europaletten muss allerdings von einem nach den Richtlinien der EPAL (der European Pallet-Association) lizensierten Fachbetrieb vorgenommen werden. Eine Palettenreparatur von dem nicht lizensierten Fachbetreib wird von EPAL-Seite aus rechtlich verfolgt und ist nicht erlaubt. Wenn ein Europalette in einem solchen Zustand ist, dass diese nicht mehr als tauschfähig eingestuft wird, muss die Palettenreparatur gemäß den Vorgaben des internationalen Fachverbandes des Bahnsektors, dem UIC erfolgen. Das sind die Grundlagen, damit eine defekte oder nicht mehr zu gebrauchende Europalette wieder in den Tauschverkehr mit einbezogen werden kann.

Reparaturpflicht bei Europaletten

Wenn bei der Europalette Bretter oder Klötze fehlen, wird dadurch die Voraussetzung für eine Tauschaktion entsprechend den UIC Regularien Nr. 435-4 verletzt. Wenn Nägel an beschädigten Klötzen herausstehen, kann eine solche Palette ebenfalls nicht mehr getauscht werden. Auch wenn an Paletten mit äußerst starken Absplitterungen an mehr als zwei Deckrand- oder Bodenbrettern gegeben sind und folglich diverse Schrauben beziehungsweise Nagelschäfte zu sehen sind, wird eine solche Palette genauso zum Tausch nicht angenommen. Genauso ist die Palettenreparatur gemäß der UIC Regeln Voraussetzung für einen neuen Paletten-Tausch, falls ein Brett quer beziehungsweise schräg sichtbar wird oder die Markierung „EUR“ fehlt.

Der Reparatur-Betrieb

Nachdem die hierbei vorhandenen Vorgaben sehr umfangreich sind, kann hierbei nur ein lizensierter Fachbetrieb, der hier auch eine entsprechende Prüfung abgelegt hat, die Reparatur regelgerecht durchführen und folglich dann eine solche Palette in den Tauschumlauf wieder zuführen.